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Minibus Bedingungen

1. Welchen Führerschein benötige ich zum Führen der Minibusse?

Der Führerschein der Klasse D1 (kleiner KOM-Schein) ist für die Minibusse bis 16+1 Bestuhlung erforderlich.
Ab einer höheren Bestuhlung (mehr als 16+1 Sitze) benötigen Sie den Führerschein
der Klasse D (großer KOM-Schein), der die Führerscheinklasse D1 bereits mit einschließt.

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Möchten Sie einen unserer Minibusse mit Anhänger fahren, so benötigen Sie die Führerscheine der Klassen D1E oder DE.

2. Darf ich mit den Minibussen ins Ausland fahren?

Informieren Sie uns bitte vor der Anmietung über Ihren Reisewunsch. Mit einer entsprechenden Freigabeklausel im Mietvertrag dürfen Sie mit unseren Minibussen in fast alle europäischen Länder einreisen.

3. Welche Höchstgeschwindigkeit darf ich mit dem Minibus fahren?

Da es sich bei den Minibussen um Kraftomnibusse (und nicht um PKWs) handelt, beträgt die maximale Höchstgeschwindigkeit auf deutschen Autobahnen 100km/h.

4. Besitzen die Minibusse ein elektrisches Kontrollgerät und benötige ich dafür eine Fahrerkarte?

Unsere Minibusse sind grundsätzlich mit einem elektrischen Kontrollgerät ausgestattet. Für den gewerblichen Verkehr benötigen Sie eine eigene Fahrerkarte (falls Sie noch keine eigene Fahrerkarte besitzen, erhalten Sie diese bei Ihrem zuständigen Straßenverkehrsamt i.d.R. innerhalb von 14 Tagen). Für reine Privatfahrten (keine kommerziellen Fahrten) hat der Gesetzgeber in Deutschland den zwingenden Einsatz einer Fahrerkarte bisher nicht vorgeschrieben.

5. Wie verhält es sich mit den Lenk- und Ruhezeiten bei einem gewerblichen Busfahrer?

Die Arbeitszeit, zu der die Pausen nicht gezählt werden, darf täglich 10 Stunden nicht übersteigen. Für Arbeitnehmer, die sich beim Fahren abwechseln, wird die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbrachte Zeit nicht mitgerechnet. Die Tageslenkzeit darf weiterhin neun Stunden nicht überschreiten, zweimal pro Woche jedoch auf zehn Stunden ausgedehnt werden. Nach 4.5 Stunden muss eine Lenkzeitunterbrechung von mind. 45 Minuten eingelegt werden. Eine Aufteilung in zwei Teile (1. Teil mind. 15 Minuten; 2. Teil mind. 30 Minuten) ist möglich.

Anmerkung:
Bitte beachten Sie unter Berücksichtigung der geltenden Höchstgeschwindigkeiten und der gesetzlich vorgeschriebenen Lenk- und Ruhezeiten bei Ihrer Wegplanung, dass Tagesfahrten mit nur einem Busfahrer ab 900km kritisch und Fahrten über 1000km jedoch gesetzlich nicht durchführbar sind.

6. Kann man die Minibusse auch an anderen Orten in Deutschland zugestellt bekommen?

Selbstverständlich stellen wir Ihnen unsere Minibusse zu jeder gewünschten Adresse in Deutschland oder Europa zu. Innerhalb Deutschlands berechnen wir für das Zustellen und Abholen der Minibusse jeweils 1,50 € netto pro Zustell- oder Abhol-Kilometer, maximal jedoch 300,00 € netto pro Zustell- bzw. Abholvorgang.

7. Wie sind die Öffnungszeiten?

Öffnungszeiten für den Standort Rostock - Elmenhorst:

Montag - Freitag:  08.00 - 18.00 Uhr
Samstag:                 08.00 - 12.00 Uhr


Alle anderen Zeiten bedürfen einer zusätzlichen Absprache und sind in der Regel aufpreisbehaftet.

An den übergabestandorten Glinde (Hamburg), Bad Homburg (Frankfurt am Main) und München gibt es keine festen Öffnungszeiten - alle Fahrzeugübergaben und Fahrzeugrückgaben erfolgen nach vorheriger Vereinbarung (Mietvertrag).

8. Warum sind sämtliche Preise auf Ihrer Preisliste in netto angegeben?

Für die Mehrzahl unserer Kunden aus dem kommerziellen Bereich sind die Netto-Preise interessant. Natürlich kommt bei allen Preisen noch die gesetzliche Mehrwertsteuer (derzeit 19%) hinzu.

9. Fallen für die Minibusse auch Mautgebühren an?

In Deutschland sind auf den normalen Straßen (Autobahnen und Bundesstraßen) derzeit keine Gebühren für Minibusse vorgesehen.

10. Muss ich den Mietpreis im Voraus entrichten?

Der Mietpreis ist grundsätzlich im Vorwege, spätestens bei der Fahrzeugübergabe zu entrichten.

11. Welche Zahlungsart aktzeptieren Sie?

Wir akzeptieren Vorabüberweisung, Kreditkartenzahlung oder Barzahlung vor Ort.

12. Wird eine Kaution verlangt?

Generell fällt nur bei Anmietung ohne Fahrpersonalleasing eine Kaution zwischen mindestens 1.000,00 € und maximal 2.000,00 € an. Diese kann per Barzahlung hinterlegt werden und wird bei ordnungsgemäßer, sauberer und geruchsfreier Rückgabe des Minibusses rückerstattet. Als Zahlungsmittel für die Kaution akzeptieren wir neben dem Euro auch US-Dollar oder Schweizer Franken zum aktuellen Kurswert, die Rückzahlung erfolgt in solchen Fällen in der hinterlegten Währung. Die Zahlung der Kaution ist mehrwertsteuerneutral.

13. Wie hoch ist die Haftungssumme und wie weit kann ich die Selbstbeteiligung reduzieren?

Sie haften für alle Schäden, für die kein Dritter einsteht, mit einer maximalen Haftungssumme von bis zu 30.000,00 €. Diese Haftungssumme können Sie mit einer Vollkaskohaftungsreduzierung inkl. Teilkaskoschutz (Glas, Brand, Diebstahl) auf 1.000,00 € pro Schadenfall reduzieren. Bei Buchung eines Fahrers ist der Vollkaskoschutz gratis und die Selbstbeteiligung beträgt 0,00 €